Bürgerbegehren erfolgreich - aber Bürgerentscheid soll
ausgehebelt werden!
In nur 4 Monaten hat die Initiative „Apfelbaum braucht
Wurzelraum“ ca. 9.000 Stimmen für den Erhalt und die planrechtliche
Absicherung aller Altonaer Kleingärten gesammelt. Damit war das
Bürgerbegehren erfolgreich.
Am 12. Januar 2009 hat das Bezirksamt Altona formell das
Zustandekommen des Bürgerbegehrens bestätigt.
Als nächster Schritt steht der Bürgerentscheid an. Beim
Bürgerentscheid können alle Altonaer Wahlberechtigten Anfang Mai
2009 direkt oder per Briefwahl darüber abstimmen, ob die Altonaer
Kleingärten an Ort und Stelle erhalten und planrechtlich gesichert
werden.
Ob es aber dazu kommt, ist noch offen:
Für die Kleingartenflächen (27 ha), die für die Finanzierung des
Autobahndeckels als Bauland verkauft werden sollen, will der Senat
von seinem Recht zur Evokation Gebrauch machen. Das heißt, nicht
mehr der Bezirk entscheidet, was mit diesen Flächen passiert. Auch
die Altonaer Bürger können nicht mehr per Bürgerentscheid darüber
abstimmen. Die Planungshoheit liegt dann beim Senat bzw. bei der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU).
Ob dieser Teil des Bürgerbegehrens evoziert wird, will der Senat
will am 3. März 09 entscheiden.
In unserem Bürgerbegehren geht es aber um mehr, und zwar um die
planrechtliche Sicherung aller Altonaer Kleingärten. Auch wenn die
Flächen, die zur Finanzierung des Deckels herangezogen werden
sollen, aus dem Bürgerentscheid herausfallen, könnte nach jetziger
Rechtsauffassung des Bezirksamtes über die planrechtliche Sicherung
aller anderen Altonaer Kleingärten weiter mit einem Bürgerentscheid
abgestimmt werden.
Doch auch dieser Teil des Bürgerbegehrens lässt sich durch einen
politischen Trick verhindern. Die Bezirksversammlung könnte am 26.
März, rechtzeitig vor Verschickung der Wahlunterlagen, dem
Bürgerbegehren formell beitreten. Fazit: Wenn sich die
Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren anschließt, gibt es kein
Bürgerbegehren mehr, weil die Altonaer Politik und Initiatoren des
Bürgerbegehrens offiziell das gleiche wollen. Eine Abstimmung aller
Altonaer und die damit verbundene öffentliche Diskussion, würde so
verhindert werden.
Und im Anschluss, so wurde bereits von Bezirksverwaltung und
Bezirkspolitikern signalisiert, wird auch dieser Beschluss nicht
umgesetzt, weil wiederum ein Veto von der BSU oder/und anderen
Behörden eingelegt werden könnte. Die Altonaer Politiker, die ja in
Wirklichkeit keine planrechtliche Sicherung der Gärten wünschen,
stehen mit einer weißen Weste da und reichen den schwarzen Peter
eine Etage höher.
So wird Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt:
Erst wird von Senatsebene gesagt, Altona muss Flächenvorschläge
für die Finanzierung des verlängerten Deckels machen, weil Altona
vom Deckel profitiert. Als dies durch das Bürgerbegehren nicht mehr
möglich, ist die Entscheidung über die Flächen plötzlich ein
gesamthamburgisches Anliegen.
Vor der Wahl unterstützt die GAL Volks- und Bürgerbegehren, nach
der Wahl hebelt sie diese aktiv aus. Gesetzlich verankerte Rechte
der Bürger werden mit Füßen getreten, wenn es nicht in den Kram
passt.
Im Hamburger Koalitionsvertrag steht, dass eine „langfristige
Sicherung des Kleingartenbestandes vereinbart“ wurde. Nach der Wahl
soll ein Bürgerentscheid, der gerade dies erreichen will,
undemokratisch durch Scheinzustimmung ausgebremst werden.
Den Widerstand der Altonaer Bürger gegen die Vernichtung von
Grünflächen wird man damit nicht mundtot machen können.
Altona, den 15.02.2009
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