Freie und
Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona
28.10.2004
Interfraktioneller
Antrag
Betr.: Abdeckelung der
Autobahn 7: Altonas Chance jetzt nutzen
Der Bau des neuen Elbtunnels
einschließlich des neuen nördlichen Autobahnabschnittes bis zum Jahr 1975
bedeutete neben der herausragenden Bedeutung für Hamburg eine erhebliche
Veränderung für die betroffenen Stadtteile, in Altona vornehmlich
Othmarschen, Flottbek und Bahrenfeld.
Die ursprünglichen Prognosen
von ca. 56.000 Kfz täglich wurden im Laufe der Jahre erheblich überschritten.
Derzeit nutzen ca. 110.000 Kfz täglich den Tunnel und Prognosen gehen von bis zu
150.000 aus, einschließlich eines erheblichen LKW-Anteils. Zusammen mit der
Verkehrsbelastung steigen auch die Lärmemissionen kontinuierlich, weshalb
die Idee eines Autobahndeckels entstand.
Der achtstreifige Ausbau der
BAB A 7 nördlich des Tunnels ist im Zuge der Beschlussfassung von Bundestag und
Bundesrat zum Bundesverkehrswegeplan im Sommer 2004 als Maßnahme des
vordringlichen Bedarfs (Maßnahmen bis 2015) anerkannt. In einer gemeinsamen
Kabinettssitzung der Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein am 28.
September wurde beschlossen, den Baubeginn für den ersten Bauabschnitt der A 7
auf acht Fahrstreifen zwischen Dreieck Hamburg-Nordwest und dem Elbtunnel von
beiden Ländern für 2008 zu planen.
Der genannte Ausbau der
Autobahn erfordert Lärmschutzmaßnahmen, die weit über das bisherige Maß
hinausgehen und vom Bund zu finanzieren sind. Der Bund hat Zustimmung zur
Lärmschutzrealisierung durch einen Autobahndeckel mehrfach positiv signalisiert.
Die Mittel des Bundes reichen allein für eine solche Maßnahme nicht aus, es
bedarf einer Kofinanzierung durch die Stadt Hamburg. Die Zustimmung des Bundes,
die für den Lärmschutz bei einem Ausbau der BAB vorgesehenen Mittel in ein
Tunnelprojekt einzubringen, bedeutet gleichzeitig, dass hiermit eine einmalige
Chance gegeben ist, um einen Deckel zu realisieren. Weder technisch noch
finanziell wäre ein Deckel zu einem späteren Zeitpunkt machbar. Neben einem
verbesserten Lärmschutz könnten für die betroffenen Stadtteile
städtebaulich erhebliche Vorteile erzielt werden.
Nicht nur angesichts der
begrenzten Flächenressourcen im Bezirk Altona würde der Autobahndeckel zum
wichtigsten städtebaulichen Projekt des Bezirks auf Jahrzehnte hinaus. Diese
Potentiale und die technische Bedeutung rechtfertigen es, dem Projekt
Hamburgweit – auch und gerade im Zusammenhang mit dem Projekt der „wachsenden
Stadt“ - einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Mit dem jetzt vorliegenden
Gutachten zur technischen Machbarkeit eines Autobahndeckels, erstellt im
Auftrage der Baubehörde, liegt eine von allen Seiten akzeptierte
Entscheidungsgrundlage vor. Mit dem ebenfalls vorliegenden Gutachten zur Frage
von sog. Konversionsflächen liegt eine Handlungsperspektive vor, die einen
Deckel theoretisch realisierbar bzw. finanzierbar macht.
Vor diesem Hintergrund möge
die Bezirksversammlung beschließen:
1.
Die
Bezirksversammlung betrachtet die Abdeckelung der Autobahn 7 als eines der
zentralen Altonaer Projekte der nächsten Jahre und hält an der Forderung nach
einer Realisierung fest.
2.
Es soll ein möglichst langer, fester Deckel gebaut werden, auf eine
Einhausung ist zu verzichten. Varianten, die eine Vielzahl von
Lüftungseinrichtungen auf dem Deckel erfordern, sind aus städtebaulichen Gründen
auszuschließen.
3.
Die
Bezirksversammlung Altona vertritt die Auffassung, dass die Bedeutung und der
innovative Charakter des Autobahndeckels dazu führen müssen, dass das Projekt in
das Sonderinvestitionsprogramm des Senats sowie das Konzept der Wachsenden Stadt
aufgenommen wird. Dies auch durch eine entsprechende finanzielle
Eigenbeteiligung, die es ermöglicht, einen möglichst langen Deckel zu bauen,
auch wenn ggf. nicht alle für Hamburg verbleibenden Kosten durch die Verwertung
von Drittflächen gedeckt werden können.
4. Das vorliegende Gutachten zur
Verwertung von Kleingartenflächen zeichnet Perspektiven auf, wie die finanzielle
Deckungslücke zwischen dem Beitrag des Bundes und den Baukosten geschlossen bzw.
verringert werden. Die Bezirksversammlung Altona befürwortet eine städtebauliche Nutzung
aller im Gutachten genannten Verwertungsflächen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
werden:
a)
Auf
dem Deckel müssen alle Kleingärten Platz finden, die im Rahmen der Verwertung
verlagert werden sollen; Kleingärtner dürfen nicht ihren Garten verlieren und
dann keinen Ersatz bekommen. Der Ausgleich muss zwingend im Zusammenhang mit dem
Bau des Deckels erfolgen.
b)
Die Verlagerung
soll nach Baufortschritt schrittweise erfolgen, Priorität bei der Umsiedlung auf
den Deckel haben die Kleingärten, die vom Autobahnlärm direkt betroffen sind.
Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Entfernung zwischen alter und neuer
Kleingartenzelle möglichst gering ist.
c)
Die
betroffenen Kleingärtner, die für dieses gesamtstädtische Projekt eine
besonderen persönlichen Beitrag durch die Umsiedlung erbringen, sind bei der
Gestaltung der Flächen für die neu anzulegenden Gärten und bei den Umzugs- und
Entschädigungsmodalitäten in Form eines Moderationsverfahrens zu
beteiligen.
5. Neben bzw. zusätzlich zur Verwertung von
Kleingartenflächen sind auch andere Perspektiven zu prüfen, wie sie von der
Initiative „Ohne Dach ist Krach“ mit den Themen Leichtathletikhalle, Parkplätze
sowie die Verlagerung und Integration des Schießplatzes in den Deckel
vorgeschlagen wurden.
6. Nach einer positiven Entscheidung des
Senats sind Strukturen zu schaffen, die eine Beteiligung aller Betroffenen
einschließlich der Bezirksversammlung in den weiteren Planungsprozess
sicherstellen.
Der Bezirksamtsleiter wird
aufgefordert, diese Eckpunkte den zuständigen Fachbehörden zu übermitteln und
sich für deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren einzusetzen.
[einstimmig
beschlossen]