Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona

                                                                    Drucksache XVII/Nr. 97 IF

28.10.2004

Interfraktioneller Antrag

Betr.: Abdeckelung der Autobahn 7: Altonas Chance jetzt nutzen

Der Bau des neuen Elbtunnels einschließlich des neuen nördlichen Autobahnab­schnittes bis zum Jahr 1975 bedeutete neben der herausragenden Bedeutung für Hamburg eine erhebliche Veränderung für die betroffenen Stadtteile, in Altona vor­nehmlich Othmarschen, Flottbek und Bahrenfeld.

Die ursprünglichen Prognosen von ca. 56.000 Kfz täglich wurden im Laufe der Jahre erheblich überschritten. Derzeit nutzen ca. 110.000 Kfz täglich den Tunnel und Prognosen gehen von bis zu 150.000 aus, einschließlich eines erheblichen LKW-Anteils. Zusammen mit der Verkehrsbelastung steigen auch die Lärmemissionen kontinuier­lich, weshalb die Idee eines Autobahndeckels entstand.

Der achtstreifige Ausbau der BAB A 7 nördlich des Tunnels ist im Zuge der Beschlussfassung von Bundestag und Bundes­rat zum Bundesverkehrswegeplan im Sommer 2004 als Maßnahme des vordringli­chen Bedarfs (Maßnahmen bis 2015) anerkannt. In einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein am 28. September wurde beschlossen, den Baubeginn für den ersten Bauabschnitt der A 7 auf acht Fahrstreifen zwischen Dreieck Hamburg-Nordwest und dem Elbtunnel von beiden Ländern für 2008 zu planen.

Der genannte Ausbau der Autobahn erfordert Lärmschutzmaßnahmen, die weit über das bisherige Maß hinausgehen und vom Bund zu finanzieren sind. Der Bund hat Zustimmung zur Lärmschutzrealisierung durch einen Autobahndeckel mehrfach positiv signalisiert. Die Mittel des Bundes reichen allein für eine solche Maßnahme nicht aus, es bedarf einer Kofinanzierung durch die Stadt Hamburg. Die Zustimmung des Bundes, die für den Lärmschutz bei einem Ausbau der BAB vorgesehenen Mittel in ein Tunnelprojekt einzubringen, bedeutet gleichzeitig, dass hiermit eine einmalige Chance gegeben ist, um einen Deckel zu realisieren. Weder technisch noch finanziell wäre ein Deckel zu einem späteren Zeitpunkt machbar. Neben einem verbesserten Lärmschutz könnten für die betroffenen Stadtteile städ­tebaulich erhebliche Vorteile erzielt werden.

Nicht nur angesichts der begrenzten Flächenressourcen im Bezirk Altona würde der Autobahndeckel zum wichtigsten städtebaulichen Projekt des Bezirks auf Jahrzehnte hinaus. Diese Potentiale und die technische Bedeutung rechtfertigen es, dem Projekt Hamburgweit – auch und gerade im Zusammenhang mit dem Projekt der „wachsenden Stadt“ - einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Mit dem jetzt vorliegenden Gutachten zur technischen Machbarkeit eines Autobahndeckels, erstellt im Auftrage der Baubehörde, liegt eine von allen Seiten akzeptierte Entscheidungsgrundlage vor. Mit dem ebenfalls vorliegenden Gutachten zur Frage von sog. Konversionsflächen liegt eine Handlungsperspektive vor, die einen Deckel theoretisch realisierbar bzw. finanzierbar macht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1.      Die Bezirksversammlung betrachtet die Abdeckelung der Autobahn 7 als eines der zentralen Altonaer Projekte der nächsten Jahre und hält an der Forderung nach einer Realisierung fest.  

2.       Es soll ein möglichst langer, fester Deckel gebaut werden, auf eine Einhausung ist zu verzichten. Varianten, die eine Vielzahl von Lüftungseinrichtungen auf dem Deckel erfordern, sind aus städtebaulichen Gründen auszuschließen.  

3.      Die Bezirksversammlung Altona vertritt die Auffassung, dass die Bedeutung und der innovative Charakter des Autobahndeckels dazu führen müssen, dass das Projekt in das Sonderinvestitionsprogramm des Senats sowie das Konzept der Wachsenden Stadt aufgenommen wird. Dies auch durch eine entsprechende finanzielle Eigenbeteiligung, die es ermöglicht, einen möglichst langen Deckel zu bauen, auch wenn ggf. nicht alle für Hamburg verbleibenden Kosten durch die Verwertung von Drittflächen gedeckt werden können. 

4.   Das vorliegende Gutachten zur Verwertung von Kleingartenflächen zeichnet Perspektiven auf, wie die finanzielle Deckungslücke zwischen dem Beitrag des Bundes und den Baukosten geschlossen bzw. verringert werden. Die Bezirksversammlung Altona befürwortet eine städtebauliche Nutzung aller im Gutachten genannten Verwertungsflächen,  wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

a)                Auf dem Deckel müssen alle Kleingärten Platz finden, die im Rahmen der Verwertung verlagert werden sollen; Kleingärtner dürfen nicht ihren Garten verlieren und dann keinen Ersatz bekommen. Der Ausgleich muss zwingend im Zusammenhang mit dem Bau des Deckels erfolgen.

b)                Die Verlagerung soll nach Baufortschritt schrittweise erfolgen, Priorität bei der Umsiedlung auf den Deckel haben die Kleingärten, die vom Autobahnlärm direkt betroffen sind. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Entfernung zwischen alter und neuer Kleingartenzelle möglichst gering ist.

c)                  Die betroffenen Kleingärtner, die für dieses gesamtstädtische Projekt eine besonderen persönlichen Beitrag durch die Umsiedlung erbringen, sind bei der Gestaltung der Flächen für die neu anzulegenden Gärten und bei den Umzugs- und Entschädigungsmodalitäten in Form eines Moderationsverfahrens zu beteiligen. 

5.  Neben bzw. zusätzlich zur Verwertung von Kleingartenflächen sind auch andere Perspektiven zu prüfen, wie sie von der Initiative „Ohne Dach ist Krach“ mit den Themen Leichtathletikhalle, Parkplätze sowie die Verlagerung und Integration des Schießplatzes in den Deckel vorgeschlagen wurden.  

6.  Nach einer positiven Entscheidung des Senats sind Strukturen zu schaffen, die eine Beteiligung aller Betroffenen einschließlich der Bezirksversammlung in den weiteren Planungsprozess sicherstellen.

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, diese Eckpunkte den zuständigen Fachbehörden zu übermitteln und sich für deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren einzusetzen.

[einstimmig beschlossen]